Lauf: Jener Teil der Waffe durch den die Schussabgabe erfolgt. Er enthält die Bohrung und das Patronenlager. (nur bei Revolver ist dieses getrennt vom Lauf in der Trommel) Er besteht aus hochwertigem Stahl. Bei Faustfeuerwaffen ist er mit einem Drall versehen.
Ein kleine Auflistung der häufigsten Fragen rund um den Waffenbesitz
Wenn die Verstorbene/der Verstorbene eine Waffenbesitzkarte und eine genehmigungspflichtige Schusswaffe (insbesondere Revolver oder Pistolen) oder verbotene Waffen (z. B. Schlagring oder Pumpgun) besessen hat, muss der Todesfall unverzüglich durch die Person, in deren Obhut sich die Waffen befinden, bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion) gemeldet werden.
Die Regelung, dass die Inhaberin/der Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses der Behörde, die diese Urkunden ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich jede Änderung ihres/seines Wohnsitzes mitzuteilen hat, entfällt.