Diebstahl der WBK
Bei Diebstahl der Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Um Missbrauch zu verhindern bzw. zu erschweren, wird auch in diesem Fall die Erstattung einer Anzeige empfohlen.
Im Fall des Diebstahls einer waffenrechtlichen Urkunde muss die zuständige Sicherheitsbehörde (z. B. Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung ausstellen. Diese Bestätigung ersetzt die gestohlenen waffenrechtlichen Urkunden für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).
HINWEIS: Wenn es sich nicht um einen (mutmaßlichen) Diebstahl handelt, sondern ein Gegenstand verloren wurde, kann eine Verlustanzeige bei der Fundbehörde erstattet werden.