Transport von Waffen

Das Verbringen von Waffen von einem Ort zum anderen lediglich zum Zweck des Transportes (z. B. zum Schießplatz) ist kein Führen.

Voraussetzung ist, dass sich die Waffe in einem geschlossenen Behältnis befindet. Dies muss nicht versperrt sein. Eine Feuerwaffe darf dabei nicht geladen sein.